Das GKV-IPReG verlangt im Rahmen des § 37c StGB eine regelmäßige Erhebung des Beatmungsentwöhnungspotenziales, wodurch mit einem Anstieg der Weaningversuche bei Langzeitbeatmeten in der außerklinischen Intensivpflege zu rechnen ist. Diese sind dabei regelmäßig einem hohen Mortalitätsrisiko ausgesetzt. Hierbei ergeben sich Fragen zur ärztlichen Strafbarkeit, die den medizinischen Standard und die Aufklärungsanforderungen beim Weaning zum Gegenstand haben.
Das ärztliche Strafbarkeitsrisiko beim Weaning von Langzeitbeatmeten
Das GKV-IPReG fordert regelmäßige Weaning-Potenzialerhebungen (§ 37c SGB V), was mehr Entwöhnungsversuche bei Langzeitbeatmeten erwarten lässt. Dies wirft strafrechtliche Fragen zu Standard und Aufklärung bei hohem Mortalitätsrisiko des Weanings auf.
Veranstalter
Referent*in
Prof. Dr. Henning Rosenau
Direktor des Interdisziplinären Zentrums Medizin – Ethik – Recht (IWZ MER) Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Kimberly Tietz, M.mel.
Absolventin des Studienganges Medizin – Ethik – Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am IWZ MER im Drittmittelprojekt „Förderung der Partizipativen Entscheidungsfindung in der geriatrischen Onkologie – ethisch verantwortungsvoll gemeinsam entscheiden“ sowie Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Forschungslabors der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin im Roux-Projekt "GeriICU: Adressing challenges in the intensive care of geriatric patients
Universitätsplatz 5
06108 Halle
Seminarraum 2
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